Tierärztin analysiert Daten am Computer in der Tierarztpraxis Tiemann
Tierärztin führt eine Intubation bei einem Hund durch
Tierärztin bei der Behandlung eines Hundes in der Tierarztpraxis Tiemann
Tierärztin bei der Behandlung eines Hundes in der Tierarztpraxis Tiemann
Zwei Tierärztinnen untersuchen eine Katze in der Tierarztpraxis Tiemann

Unsere Leistungen

Erfahren Sie hier wie und womit wir Ihnen und Ihrem Haustier weiterhelfen können.

Allgemein-, Vorsorgeuntersuchung u. Behandlung von Hunden, Katzen, Nagern (vom Kaninchen bis zur Rennmaus), Frettchen, Schildkröten u. Vögeln

Digitales Röntgen (auch HD/ED), Dentalröntgen, Ultraschall, Mikroskopische Untersuchungen

Laserbehandlungen, Elektrotherapie

Untersuchungen auf Patellaluxation

Laboruntersuchungen im hauseigenen Labor:

  • Blutanalysen (auch Zusammenarbeit mit großen tiermedizinischen Fremdlaboren)
  • Parasitologische Untersuchungen
  • Bakteriologische Untersuchungen
  • Mykologische Untersuchungen (z. B. Hautpilz etc.)
  • Bestimmung des optimalen Deckzeitpunktes der Hündin (Progesterontest u. Scheidenabstrich)

Weichteilchirurgie (Kastrationen, Kaiserschnitt, Tumoroperationen, Fremdkörperoperationen im Magen-Darmtrakt, Blasensteine, Verletzungen etc.)

Zahnsteinentfernungen / Zahnsanierungen (auch Wurzelkanalbehandlungen und Kieferorthopädie)

Intensivmedizinische Versorgung stationärer Patienten

Schutzimpfungen von Hunden, Katzen, Frettchen, Kaninchen u. Geflügel

Abnahme des Sachkundenachweises nach Landeshundegesetz NRW

Ausstellen von EU Heimtierausweisen

Kennzeichnung durch Mikrochip

Unser Honorar

Die Tierärzte in Deutschland müssen ihr Honorar nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abrechnen. Die GOT sieht für jede tierärztliche Leistung eine bestimmte Gebühr vor. Je nach besonderen Umständen wird der Gebührensatz mit dem Faktor 1 bis 3 multipliziert.

Info zur GOT des btp (bundesverband praktizierender tierärzte e.V.

Der Gesamtpreis setzt sich dann wie folgt zusammen:

  1. Gebühren für die einzelnen Leistungen
  2. Preis der angewandten Medikamente und des benutzten Materials
  3. Preis der Abgabemedikamente
  4. Mehrwertsteuer

Seit Januar 2020 ist laut GOT eine Gebührenerhöhung im Notdienst zu erheben! Diese Erhöhung besteht im Einzelnen aus folgenden Neuerungen:

  • Es muss eine Abrechnung mindestens zum 2-fachen Satz der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) erfolgen, möglich ist eine Abrechnung bis zum 4-fachen Satz der GOT.
  • Es ist eine Pauschale von 50,- EUR pro Besuch abzurechnen.

Wir informieren Sie gerne vor der Behandlung über die zu erwartenden Kosten.

Sie haben bei uns die Möglichkeit nach dem Behandlungstermin sofort in bar oder per EC-Cash zu bezahlen.

Merkblatt neue GOT

Merkblatt Notdienst

Tierarztpraxis Tiemann:
+49 (0) 2524 95 00 80
info@tierarztpraxis-tiemann.de
Am Krankenhaus 7
59320 Ennigerloh
Offene Sprechstunde:
Mo. – Fr.
10:00–11:30
Mo., Do.
16:00–19:00
Di., Fr.
16:00–18:00
Sa.
Nur Notfallsprechstunde
10:00–11:30
So.
Geschlossen
Sowie nach telefonischer Vereinbarung